St.-Vinzenz-Hospital -Lageplan

Barrierefreiheit

Barrierefreiheitserklärung

Hier erhalten Sie Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseite gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten. 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für diese Website St. Vinzenz Hospital Haselünne. 

Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) nicht in allen Bereichen vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte
Einige Inhalte auf den Internetseiten sind noch nicht barrierefrei. Zum Beispiel: Videos, Bilder, Grafiken, Tabellen oder Schriftfarben. 

Schritte für eine bessere digitale barrierefreie Zugänglichkeit: 
Die Software für eine barrierefreie Website-Nutzung eye-able wurde mit dem visuellen Assistenten bereits auf dieser Webseite installiert.
Da sich auf dieser Webseite eine große und stetig wachsende Anzahl an Informationen vorhanden ist, kann die Umstellung auf eine barrierefreie Form nur schrittweise und langfristig erfolgen.  

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 31. Juli 2025 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben
Verbesserungsvorschläge, Mängelanzeigen oder Informationsanfragen über Inhalte, die bislang nicht barrierefrei sind, können Sie gerne über eine E-Mail an info-svh@nsk.de melden. 

Schlichtungsstelle
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen. 

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. 

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
T 0511 120-4010
schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de